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Die Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Unter Sorgfaltspflichten wird im allgemeinen die Pflicht eines Unternehmens verstanden, sorgfältig und verantwortungsbewusst mit allen relevanten Interessengruppen und Umweltauswirkungen entlang seiner Lieferkette umzugehen. Verantwortungsvolle Lieferketten sind von großer Bedeutung für das unternehmerische Handeln, da sie sicherstellen, dass soziale und ökologische Standards entlang der Lieferkette eingehalten werden und Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Unternehmen haben drei wichtige Gründe für den Aufbau verantwortungsvoller Lieferketten: rechtliche Anforderungen, Anforderungen durch andere Unternehmen und intrinsische Motivation.

Rechtliche Anforderungen

Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass relevante rechtliche Anforderungen in Bezug auf Menschenrechte, Umweltstandards und Arbeitsbedingungen entlang ihrer Lieferkette eingehalten werden. Hier spielen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die Berichterstattungspflicht hinsichtlich Nachhaltigkeit und das Gesetz zur Verhinderung von Entwaldung in Lieferketten eine wichtige Rolle.

Anforderungen durch andere Unternehmen

Andere Unternehmen tragen Verantwortung für ihre Lieferkette und fordern daher die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards entlang ihrer Lieferkette. So müssen kleine und mittelständische Unternehmen diese Anforderungen erfüllen, obwohl sie bisher nicht vom Gesetzgeber dazu verpflichtet werden. Diese Anforderungen können zudem über die gesetzlichen Pflichten hinausgehen.  

Intrinsische Motivation

Das Engagement für soziale und ökologische Verantwortung kann auch unabhängig der gesetzlichen Pflicht oder Anforderungswünschen anderer externer Stakeholder, intrinsisch motiviert sein. Es kann teil einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategie sein oder auch Teil eines ganzheitlich gedachten Risikomanagements sein.  

Unabhängig der Motivation für den Aufbau verantwortungsvoller Lieferketten, sollten und müssen sich Unternehmen ausführlich mit ihrer Lieferkette beschäftigen, um gute Antworten auf die geforderten Sorgfaltspflichten geben zu können.

Sorgfaltspflichten des Unternehmens

Obwohl es keine Garantie dafür gibt, dass international anerkannte Sozial- und Umweltstandards in allen Bereichen eingehalten werden, können Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zu begegnen. Hierbei handelt es sich um die Sorgfaltspflichten des Unternehmens. Damit die Sorgfaltspflichten gut im Unternehmen berücksichtigt werden können, sollten Unternehmen einen klar definierten Prozess zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten etablieren.

Sorgfaltspflichtenprozess

Ein umfassender Sorgfaltspflichtenprozess verankert Verantwortung in allen relevanten Bereichen eines Unternehmens. Sozial- und Umweltstandards sollten in der Strategie und den Zielen des Unternehmens berücksichtigt werden und sich im Vergabeprozess als Entscheidungskriterien bei der Auswahl von Lieferanten widerspiegeln. Bezüglich menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten sollte sich das Unternehmen an externe und international anerkannte Rahmenwerke orientieren wie

  • den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
  • am UN Global Compact,
  • den Prinzipien der International Labour Organisation und
  • den OECD-Leitfaden zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln.

Eine Weiterentwicklung dieser Rahmenwerke ist möglich und sollte je nach Möglichkeit und eigener Zielsetzung erfolgen. In Deutschland gibt es zudem den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung und das daraus abgeleitete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz

Das Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist es, die Menschenrechte entlang der Lieferkette zu schützen und zu stärken. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen die Menschenrechte in ihren Lieferketten zu verhindern, und legt Verantwortlichkeiten für die Einhaltung dieser Pflichten fest. Durch die Umsetzung des Gesetzes sollen auch Arbeitsbedingungen verbessert und die Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter in Lieferketten gestärkt werden.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 (ab 2023) beziehungsweise 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ab 2024) auf Einhaltung dieser Forderungen.

Konkret verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die Unternehmen, ihre Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die Pflichten sind nach den eigenen Einflussmöglichkeiten abgestuft und beziehen sich auf

  • den eigenen Geschäftsbereich
  • das Handeln eines Vertragspartners und
  • das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.

Die Kernelemente des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) bilden die Grundlage für die im Gesetz benannten Sorgfaltspflichten. Diese Sorgfaltspflichten adressieren

  1. die Einrichtung eines Risikomanagements
  2. die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  3. die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  4. die Abgabe einer Grundsatzerklärung
  5. die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich, gegenüber unmittelbaren Zulieferern sowie – bei Anhaltspunkten für mögliche Verletzungen – bei mittelbaren Zulieferern
  6. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen,
  7. die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  8. die Dokumentation und die Berichterstattung

Sorgfaltspflichten angehen

1. Einrichtung eines Risikomanagements

Unternehmen müssen ein effektives Risikomanagement einrichten, um potenzielle Verstöße gegen Sozial- und Umweltstandards zu erkennen und zu vermeiden. Hierfür können folgende Maßnahmen dienen:

  • Etablierung eines Prozesses zur Überwachung und Beurteilung von Risiken
  • Zusammenarbeit mit externen Expertinnen und Experten, um Risiken zu identifizieren und zu bewerten
  • Einbindung von Stakeholdern, wie Kundinnen und Kunden, Lieferanten und Nichtregierungsorganisationen, in den Prozess des Risikomanagements
  • Integration des Risikomanagements in die Geschäftsprozesse des Unternehmens

2. Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit

Unternehmen müssen eine klare Zuständigkeit innerhalb des Unternehmens festlegen, um sicherzustellen, dass potenzielle Verstöße gegen Sozial- und Umweltstandards effektiv verfolgt werden. Hierfür können folgende Maßnahmen dienen:

  • Zuweisung einer/eines Verantwortlichen, die/der für die Überwachung und Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards zuständig ist
  • Schulung und Aufklärung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über ihre Verantwortungen im Hinblick auf Sozial- und Umweltstandards
  • Integration der Überwachung von Sozial- und Umweltstandards in die regulären Überprüfungen und Audits des Unternehmens

3. Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen

Unternehmen müssen regelmäßig Risikoanalysen durchführen, um potenzielle Verstöße gegen Sozial- und Umweltstandards zu erkennen und proaktiv zu begegnen. Hierfür können folgende Maßnahmen dienen:

  • Etablierung eines regelmäßigen Überwachungs- und Bewertungsprozesses für Risiken
  • Einsatz von Datenanalyse-Tools und -Methoden, um Risiken zu identifizieren und zu bewerten
  • Überprüfung und Aktualisierung der Risikoanalysen im Hinblick auf neue Entwicklungen und Veränderungen im Geschäftsumfeld

4. Abgabe einer Grundsatzerklärung

Unternehmen müssen ihre Verpflichtung zur Einhaltung sozialer und ökologischer Standards durch die Abgabe einer Grundsatzerklärung dokumentieren. Diese Erklärung sollte klar definieren, welche Standards das Unternehmen anstrebt, welche Maßnahmen es ergreifen wird, um diese Standards einzuhalten und welche Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens dafür bestehen. Die Grundsatzerklärung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Beispiele für Themen, die in einer solchen Erklärung behandelt werden können, sind: Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung und Verantwortung für Zulieferer.

5. Verankerung von Präventionsmaßnahmen

Unternehmen müssen konkrete Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Verstöße gegen Sozial- und Umweltstandards zu vermeiden. Diese Präventionsmaßnahmen müssen im eigenen Geschäftsbereich verankert sein, aber auch bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Hierfür können folgende Beispiele dienen:

  • Einführung einer Verhaltenskodizes für alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner
  • Schulungen für Mitarbeitende und Zulieferer, die sich mit den Anforderungen an Sozial- und Umweltstandards auseinandersetzen
  • Überprüfung von Lieferanten und Zulieferern vor Abschluss eines Vertrags auf Einhaltung entsprechender Standards
  • Regelmäßige Überprüfung von Lieferanten und Zulieferern auf Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards im Rahmen einer laufenden Überwachung

6. Abhilfemaßnahmen ergreifen

Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen soziale und umweltrelevante Standards zu beheben wie

  • Überwachung von Zulieferern durch regelmäßige Audits
  • Schulung von Zulieferern und Mitarbeitern, um ihnen beizubringen, wie sie Verstöße vermeiden und beheben können
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Verstöße schnell und effizient melden zu können
  • Entwicklung von Abhilfemaßnahmen, um Verstöße zu beheben, z. B. die Überarbeitung von Verfahren und Regeln für Zulieferer, Überwachung von Abhilfemaßnahmen und Einführung von Sanktionen bei Verstößen

7. Beschwerdeverfahren einrichten

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie ein funktionierendes Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden haben. Hier sind einige konkrete Beispiele:

  • Schulung von Mitarbeitenden, damit sie Beschwerden effektiv bearbeiten können
  • Einrichtung einer Anlaufstelle für Beschwerden, beispielsweise eine Hotline oder ein Online-Formular
  • Überprüfung von Beschwerden innerhalb einer angemessenen Frist, um sicherzustellen, dass sie schnell bearbeitet werden
  • Verfolgung von Beschwerden, um die Ursachen von Verstößen zu ermitteln und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen

8. Dokumentation und Berichterstattung

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit ihren Sorgfaltspflichten stehen, gründlich dokumentieren. Hier sind einige konkrete Beispiele:

  • Dokumentation aller Audits und Überwachungsmaßnahmen
  • Aufzeichnung aller Abhilfemaßnahmen und deren Ergebnisse
  • Erstellung regelmäßiger Berichte über die Bemühungen des Unternehmens im Bereich sozialer und umweltrelevanter Standards
  • Veröffentlichung dieser Berichte, um Transparenz zu schaffen und die Verantwortung des Unternehmens gegenüber seinen Stakeholdern zu demonstrieren

Sorgfaltspflichten von Unternehmen – ein Fazit

Unternehmen haben gute Gründe, ihre Lieferketten verantwortungsvoll zu gestalten: rechtliche Verpflichtungen, Erwartungen anderer Unternehmen und intrinsische Motive. Durch einen gründlichen Sorgfaltspflichtenprozess können Unternehmen sicherstellen, dass potenzielle Risiken hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten und Umweltbelangen in angemessener Weise vorgebeugt werden und sie ihre Verantwortung ernst nehmen. Die Orientierung an externen und international anerkannten Rahmenwerken sollte die inhaltliche Grundlage beim Aufbau des Sorgfaltspflichtenprozesses bilden. Darüber hinaus sollten Untnernehmen gesetzliche Anforderungen und die Anforderungen seitens ihrer Geschäftspartner ernst nehmen und konsequent an dem Aufbau verantwortungsvoller Lieferketten arbeiten. In einem zweiten Schritt gilt es zu prüfen, an welchen Stellen sie über die extern geforderten Anforderungen hinaus gehen möchten. Hier bieten sich viele Chancen, die eigenen Lieferketten verantwortungsvoll und nachhaltig zu gestalten und Potenziale zu nutzen.

Mein Angebot

Strategie

Gemeinsam entwickeln wir eine Nachhaltigkeitsstrategie und setzen sie um.

Berichterstattung

Ich unterstütze euch bei der Konzipierung und Erstellung eures Nachhaltigkeitsberichts.

Sorgfaltspflichten

Gemeinsam bauen wir verantwortungsvolle Lieferketten auf.

Bewusstseinsbildung

Ich helfe euch dabei, das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu schärfen.

Dienstleistungen

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We-Care-Standard

Ich unterstütze euch bei der Einführung und der Umsetzung des We-Care-Standards.

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